Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.07.1996 (1 StR 329/96)

   

Kurzleitsatz:
Eine wörtliche Wiedergabe sämtlicher Feststellungen aus früheren Urteilen ist grundsätzlich überflüssig.


Relevante Normen:
StPO § 267;



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