Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.07.1996 (3 StR 200/96)

   

Kurzleitsatz:
Die kommissarische Vernehmung eines gesperrten Zeugen unter Ausschluß des Verteidigers ist ausgeschlossen.


Relevante Normen:
StPO § 96;



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