Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.07.1996 (4 StR 222/96)

   

Kurzleitsatz:
Das Unterlassen der Zuziehung eines Dolmetschers führt jedenfalls dann nicht zur Urteilsaufhebung in der Revision, wenn die Angeklagten über Deutschke...


Relevante Normen:
GVG § 189; StPO § 337;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 608

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