Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.07.1996 (1 StR 396/96)

   

Kurzleitsatz:
Ein Handy, das beim Handeltreiben mit BtM verwendet wurde, kann der Einziehung unterliegen.


Relevante Normen:
StGB § 74;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang