Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.09.1996 (4 StR 314/96)

   

Kurzleitsatz:
Wird eine vorausgegangene falsche Verdächtigung lediglich bekräftigt, liegt keine weitere selbständige Verletzung des § 164 StGB vor.


Relevante Normen:
StGB § 164;



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