Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.06.1997 (2 StR 263/97)

   

Kurzleitsatz:
Durch die fehlerhafte Annahme von Tatmehrheit statt Tateinheit muß der Angeklagte nicht beschwert sein.


Relevante Normen:
StPO § 337;



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