Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.06.1997 (2 ARs 186/97)

   

Kurzleitsatz:
Mit einer Widerrufsentscheidung ist ein Gericht schon dann "befaßt", wenn bei ihm Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertig...


Relevante Normen:
StPO § 462a;



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