Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.08.1978 (2 StR 284/78)

   

Kurzleitsatz:
Der unerlaubte Besitz und die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln gehen im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 52;



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