Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.08.1978 (1 StR 257/78)

   

Kurzleitsatz:
Ein Urteilsspruch, der aus sich heraus nicht verständlich ist, weil er die Gegenstände, die eingezogen werden sollen, nicht bezeichnet, ist rechtsfehlerhaft.


Relevante Normen:
StGB § 74;



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