Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.10.1997 (VII ZR 90/97)

   

Kurzleitsatz:
(Würdigung von geltend gemachten Gegenforderungen lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung und Umfang der Rechtskraft)


Relevante Normen:
ZPO § 322 Abs. 2;



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