Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.11.1997 (2 ARs 458/97)

   

Kurzleitsatz:
Mit der Frage des Widerrufs einer Bewährung ist das Gericht schon dann befaßt, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung über den Wider...


Relevante Normen:
StPO § 462 a;



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