Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 09.06.1978 (1 Ss 347 Bz/79)

   

Kurzleitsatz:
Die Überlastung der Schreibkanzlei rechtfertigt nicht die Überschreitung der Urteilsabsetzugsfrist.


Relevante Normen:
StPO §§ 275, 338 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1978, 864

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang