Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.07.1999 (V ZR 361/98)

   

Kurzleitsatz:
Anwendung des SachenRBerG auf Kaufverträge über Eigenheimgrundstücke


Relevante Normen:
SachenRBerG § 121 Abs. 2;



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