Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.03.2000 (VIII ZR 106/99)

   

Kurzleitsatz:
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellen-Shop Betreiber, der nicht als Handelsvertreter tätig ist


Relevante Normen:
HGB § 89b;



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