Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.07.2000 (1 StR 269/00)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an den Gehilfenvorsatz


Relevante Normen:
StGB § 27 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2000, 326
wistra 2000, 382

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