Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.08.2000 (2 StR 236/00)

   

Kurzleitsatz:
Auslegung eines PKH-Antrags des Nebenklägers


Relevante Normen:
StPO § 397 a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2001, 106

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