Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 24.07.2000 (II S 10/00)

   

Kurzleitsatz:
Einstweilige Anordnung; Unzuständigkeit des BFH


Relevante Normen:
FGO § 114;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 1495

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