Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 09.08.2000 (VI B 23/99)

   

Kurzleitsatz:
Lohnsteuerkarte; Verfassungsmäßigkeit von Angaben zur Religionszugehörigkeit


Relevante Normen:
EStG § 39b Abs. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2001, 37

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