Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 09.11.1999 (1 Ws 858/99; 1 Ws 859/99)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsmittelbefugnis des Geschädigten hinsichtlich Auflagen im Bewährungsbeschluß


Relevante Normen:
StPO § 268a Abs. 1, Abs. 2, § 305a Abs. 1, § 453 Abs. 2 S. 1, § 401 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2001, 228

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