Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 21.10.1999 (2 Ws 332/99)

   

Kurzleitsatz:
Beistand des Nebenklägers; Zeitliche Dauer


Relevante Normen:
StGB § 177; StPO § 397a Abs. 1 S. 1, § 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. a;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang