Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.10.2000 (VIII ZB 18/00)

   

Kurzleitsatz:
Gebührenbefreiung bei nicht statthafter Beschwerde gegen die Wertfestsetzung


Relevante Normen:
GKG § 25 Abs. 4 S. 1;



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