Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 21.09.2000 (XI B 3/00)

   

Kurzleitsatz:
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Rechtserheblichkeit der Rechtsfrage


Relevante Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2001, 200

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