Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.11.2000 (III ZR 7/00)

   

Kurzleitsatz:
Festsetzung des Gegenstandswerts für Rückgriffansprüche bei nichtabsehbarem Ausfall mit Primäransprüchen


Relevante Normen:
ZPO § 3;



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