Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 21.06.2000 (1 BvR 781/98)

   

Kurzleitsatz:
Verlängerung bzw. Wiederholung einer einstweiligen Anordnung


Relevante Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 6;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang