Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.12.2000 (IX ZR 423/99)

   

Kurzleitsatz:
Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlender Belehrung über das Kostenrisiko einer Klage gegen einen Sachverständigen.


Relevante Normen:
BGB § 276;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRAK-Mitt 2001, 118

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