Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.12.2000 (2 StR 213/00)

   

Kurzleitsatz:
Keine Wiedereinsetzung nach Revisionsverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO


Relevante Normen:
StGB § 44, § 349 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang