Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.12.2000 (VIII ZR 101/00)

   

Kurzleitsatz:
Widerrufsrecht bei Abschluß einer Getränkebezugsverpflichtung


Relevante Normen:
VerbrKrG § 7 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang