Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.05.2001 (3 StR 485/00)

   

Kurzleitsatz:
Angemessene Verfahrensdauer trotz zeitweiser Untätigkeit


Relevante Normen:
MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StGB § 46 Abs. 2;



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