Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.03.2002 (IX ZR 113/99)

   

Kurzleitsatz:
(Anrechnung von Zahlungseingängen auf eine durch eine Bürgschaft gesicherte Forderung)


Relevante Normen:
BGB §§ 765 362;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang