Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.01.2006 (2 StR 576/05)

   

Kurzleitsatz:
Maximale Gesamtstrafenhöhe bei Einbeziehung der Einzelstrafen aus einer früheren Gesamtstrafe


Relevante Normen:
StGB § 55 Abs. 1;



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