Rechtsprechung:
OLG Naumburg - Beschluss vom 13.11.2005 (8 WF 227/05)

   

Kurzleitsatz:
Eine sofortige Beschwerde darf sich auch auf neuen Sachvortrag gründen


Relevante Normen:
ZPO § 571 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Naumburg 2006, 459

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