Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 19.05.2005 (10 U 586/04)

   

Kurzleitsatz:
Unfallbegriff und Darlegungs- und Beweislast in der privaten Unfallversicherung bei einem Sprung des Versicherungsnehmers mit einer Glasscheibe von einer Transportfläche


Relevante Normen:
AUB 1988 § 1 Abs. 3 § 2 Abs. 3 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2005, 1390

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang