Rechtsprechung:
OLG München - Beschluss vom 25.01.2006 (5 St RR 237/05)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch nicht geheilten Verstoß gegen Ladungspflicht


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 2006, 1366
NStZ 2006, 590
StV 2007, 291

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