Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.03.2006 (IX ZR 113/03)

   

Kurzleitsatz:
Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer Berufung


Relevante Normen:
BGB § 575 § 280;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRAK-Mitt 2006, 114

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