Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.03.2006 (VII ZB 8/06)

   

Kurzleitsatz:
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof


Relevante Normen:
ZPO § 574;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BauR 2006, 1019

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