Rechtsprechung:
AG Göttingen - Beschluss vom 16.08.2000 (74 IK 96/99)

   

Kurzleitsatz:
Ersetzung der Zustimmung der Gläubiger bei einem Null-Plan ohne Besserungsklausel


Relevante Normen:
InsO § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DZWIR 2001, 42
ZInsO 2000, 628

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