Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.04.2006 (5 StR 569/05)

   

Kurzleitsatz:
Besetzung des BGH-Senats bei einer Entscheidung über eine Kostenerinnerung


Relevante Normen:
GKG § 66 Abs. 6; GVG § 139 Abs. 1;



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