Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.04.2006 (5 StR 118/06)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei nicht in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten


Relevante Normen:
MRK Art. 6 Abs. 1;



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