Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.05.2006 (4 StR 145/06)

   

Kurzleitsatz:
Kein Adhösionsverfahren gegen einen Heranwachsenden bei Anwendung von Jugendstrafrecht


Relevante Normen:
StPO § 403; JGG § 81 § 109 Abs. 2;



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