Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.06.2006 (1 StR 220/06)

   

Kurzleitsatz:
Notwendiger Revisionsvortrag bei Aufklärungsrüge und nach § 55 StPO schweigendem Zeugen


Relevante Normen:
StPO § 344 Abs. 2;



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