Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.07.2006 (X ARZ 204/06)

   

Kurzleitsatz:
Voraussetzungen der Bestimmung eines zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug zunächst höhere


Relevante Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 1;



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