Rechtsprechung:
LAG Berlin - Beschluss vom 06.03.2006 (17 Ta (Kost) 6042/06)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert für Einstellungsanspruch


Relevante Normen:
GKG § 42 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 2006, 1319

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