Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.07.2006 (V ZB 30/06)

   

Kurzleitsatz:
Zulässigkeit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen


Relevante Normen:
GBO § 79 Abs. 1;



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