Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.07.2006 (4 StR 89/06)

   

Kurzleitsatz:
Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen und Öffentlichkeitsgrundsatz


Relevante Normen:
GVG § 169; StPO § 338 Nr. 6;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang