Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.07.2006 (1 StR 304/06)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässigkeit bei fehlendem Vortrag und fehlender Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungstatsachen


Relevante Normen:
StPO § 45 Abs. 2;



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