Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.07.2006 (3 StR 230/06)

   

Kurzleitsatz:
Umfang der Beweiswürdigung im Urteil


Relevante Normen:
StPO § 267 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2006, 346

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