Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 23.06.2006 (23 W 246/05)

   

Kurzleitsatz:
Durch Mediation anfallende Gebühren gehören zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens im Sinne von § 11 Abs. 1 RVG


Relevante Normen:
RVG § 11 Abs. 1; RVG § 11 Abs. 2 S. 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 2006, 2499

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