Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Beschluss vom 23.12.2005 (2 WF 212/05)

   

Kurzleitsatz:
Kein Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei bei Säumnis


Relevante Normen:
ZPO § 141; ZPO § 330; ZPO § 331;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2006, 1687
OLGReport-Zweibrücken 2006, 601

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