Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.08.2006 (5 StR 405/05)

   

Kurzleitsatz:
Kostenentscheidung bei zeitweise nicht in der Hauptverhandlung anwesenden Angeklagten


Relevante Normen:
StPO § 465 Abs. 1, Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 216

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