Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.08.2006 (4 StR 286/06)

   

Kurzleitsatz:
Zustellung eines unvollständigen Urteils


Relevante Normen:
StPO § 343 Abs. 2 § 345 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 53

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